Eine wesentliche städtebauliche Zielsetzung für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist die Entwicklung von Wohnnutzungen als Revitalisierungsmaßnahme der vormals gewerblich genutzten Fläche des ehemaligen Brauereistandortes. Um ein urbanes Nebeneinander von Wohnen und anderen Nutzungen zu ermöglichen sowie ein gutes Einfügen in die vorhandene Struktur der umgebenden Gebiete, werden im Bebauungsplan allgemeine Wohngebiete und gemischte Bauflächen festgesetzt.
Wesentliche Leitziele des Bebauungsplans sind die Förderung urbaner Vielfalt, Schaffung von Rahmenbedingungen für bezahlbare und ausgewogene Wohnungsangebote sowie für resiliente Baustrukturenund insbesondere eine Verzahnung und Kooperation mit den umliegenden Quartieren. Das im Bebauungsplan festgesetzte Maß der baulichen Dichte zielt auf die stadtentwicklerisch angestrebte innerstädtische Nachverdichtung dieses Standortes und Bebaubarkeit der Grundstücke gemäß der gründerzeitlichen Umgebung des Plangebiets. Da das geplante Quartier aufgrund seiner zentralen Lage gut an den öffentlichen Verkehr angebunden ist und viele Wege zu Versorgungseinrichtungen ohne Auto zurückgelegt werden können („ecomobility“), sind im Bebauungsplan unterschiedliche Möglichkeiten und Regelungen für reduzierte Nachweise von Pkw-Stellplätzen vorgesehen, wie z. B. der Bau von Fahrradabstellanlagen und Car-Sharing-Plätzen. Die geplante öffentliche Erschließungsspange ist als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt, da sie neben der Erschließungsfunktion insbesondere Raum bieten soll für Aufenthalt, Kommunikation und Bewegung.
Der Abriss ist in vollem Gange!